Netto darf wohl weiter Extra-Rabatte in App anbieten

Wirtschaft

In den Apps von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden zusätzliche Angebote, andere nicht. Im Rechtsstreit tendiert das Gericht in Richtung Discounter.

Im Rechtsstreit tendiert das Gericht in Richtung Discounter.

Im Rechtsstreit tendiert das Gericht in Richtung Discounter.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

Der Discounter Netto darf aller Voraussicht nach weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes auf Unterlassung dürfte keine Aussicht auf Erfolg haben, sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, in der Hauptverhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/25 e). Er sprach von einem „klaren Fall“ und machte dem Vertreter der Klägerpartei auch keine Hoffnung auf die etwaige Zulassung einer Revision. Eine Entscheidung soll am späten Nachmittag verkündet werden. 

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