Aussitzen ist auch keine Lösung
Stuttgart
Entgelttransparenz und Bürokratieabbau sind löbliche Ziele, schaffen in ihrer Parallelität aber neue Probleme.
Von Eidos Import
Seit drei Jahren wusste Deutschland, dass es die Entgelttransparenz-Richtlinie der EU bis zum 7. Juni in nationales Recht umzusetzen hatte. Große Aufmerksamkeit erhielt das Thema allerdings nicht. Doch in den vergangenen Wochen kam Hektik auf, und vor allem die Union versuchte plötzlich, das Gesetz noch zu stoppen. Klar ist: Die Umsetzungsfrist ist verstrichen.
Das ist nicht nur deswegen ein Problem, weil das Ziel der Richtlinie – die Bekämpfung von Lohnunterschieden durch mehr Transparenz – löblich und längst überfällig ist. Die Bundesregierung hat durch das Vertrödeln zudem Rechtsunsicherheit geschaffen. Denn laut Arbeitsrechtlern gilt die Richtlinie auch ohne Umsetzungsgesetz – genau wie bei der Arbeitszeiterfassung.
Das heißt, Arbeitnehmende haben von 8. Juni an einen Anspruch auf Lohnauskunft aller Beschäftigten im Unternehmen, die die gleiche Arbeit verrichten – genau wie Unternehmen schon jetzt ohne gesetzliche Vorschriften die Arbeitszeit erfassen müssen. Gerichte bestätigen das regelmäßig und verhängen zunehmend Bußgelder.
Die Bedenken gegen die Richtlinie sind teils nachvollziehbar. Sie krempelt die bisherige Gehaltspolitik in den Betrieben radikal um. Neben konkreteren Auskunftsansprüchen sind tiefergehende Berichtspflichten vorgesehen, die auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen. Das bedeutet noch mehr Bürokratie. Deren Abbau ist jedoch ebenfalls erklärtes Ziel der EU. Durch die Richtlinie prallen also zwei ehrenwerte Ziele aufeinander, die parallel kaum zu erreichen sind.
Rechtfertigt das die Ausbremsversuche von Union und Arbeitgeberlobby? Es gibt zwei Antwortmöglichkeiten. Die radikale lautet: nein. Drei Jahre lang hätte die Wirtschaft ihre Bedenken vorbringen können, doch sie hat es verschnarcht. Die drei Jahre hätten die Unternehmen zudem nutzen können, um sich auf die Ansprüche der Richtlinie vorzubereiten. Sie hätten etwa die Digitalisierung so vorantreiben können, dass sie nun einen Überblick über Lohnunterschiede und Gehaltszusammensetzungen transparent und digital vorlegen sowie Berichte, auch mithilfe von KI, zügig verfassen könnten.
Bloß wird genau dieses Thema stiefmütterlich behandelt: Fehlendes Wissen sei ein Hinderungsgrund für Digitalisierung, gaben deutsche Mittelständler in einer YouGov-Umfrage an. Die zeigt , dass 2025 gerade einmal die Hälfte der KMU eine eigene Website, eine professionelle E-Mail-Adresse und Online-Office-Lösungen hatte. Fortschritt sieht anders aus.
Die differenzierte Antwort lautet: jein. Bürokratie belastet Unternehmen massiv, keine Frage. Bis ins Detail werden Dinge geregelt, bei denen man sich an den Kopf fassen kann – etwa wenn die Farbe des Bildschirmgehäuses mit dem Hintergrund der Dokumente auf dem Bildschirm korrespondieren muss, im Interesse des Arbeitsschutzes. Das ist aber etwas anderes als der Kampf gegen Lohnunterschiede.
Bei derart großen Bedenken hätte man drei Jahre lang für eine Anpassung kämpfen können. Warum nicht einen Kompromiss anstreben, wie Berichtspflichten reduzieren, aber zugleich einen leichteren Zugang zu Lohnauskünften und Klageweg beibehalten? Denn die fehlende Durchsetzungskraft gilt als Hauptmanko des aktuell geltenden Entgelttransparenzgesetzes.
Im Übrigen bräuchte es kein politisches Eingreifen, wenn gleiche Arbeit wirklich gleich bezahlt werden würde. Niemand zwingt Unternehmen zu undurchsichtigen Gehaltsstrukturen oder dazu, ihren Mitarbeitern zu untersagen, über Löhne zu sprechen. Firmen könnten auch freiwillig auf mehr Transparenz setzen.