Zeuge rettet Kind vor Zug – Mutter muss in Psychiatrie

Baden-Württemberg

Eine Mutter bringt ihre vierjährige Tochter an die Gleise, ein Zeuge verhindert im letzten Moment die Katastrophe. Wegen versuchten Mordes stand die Frau vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

Das Urteil gegen die 34-Jährige erging am Mittwoch. (Archivbild)

Das Urteil gegen die 34-Jährige erging am Mittwoch. (Archivbild)

(Foto: Aleksandra Bakmaz/dpa)

Eine Mutter muss wegen versuchten Mordes an ihrer Tochter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Ravensburg ordnete die Unterbringung der 34-Jährigen an. Nach Überzeugung der Kammer hatte sie im Februar die damals Vierjährige an die Gleise eines Bahnübergangs in Friedrichshafen geführt, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug erfassen zu lassen. Aus Sicht des Gerichts war die Frau wegen einer Schizophrenie schuldunfähig.

Ein Zeuge hatte die Mutter und das Kind noch rechtzeitig von den Gleisen weggezogen. Nach seiner Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, in Richtung Gleise zu gelangen.

Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr befohlen hätten, stehenzubleiben und sich das Leben zu nehmen. Sie habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und „wie im Nebel“ gehandelt. Die Frau, die mit ihrer Tochter aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, bedauerte die Tat und sagte, sie würde sie rückgängig machen, wenn sie könnte.

Staatsanwaltschaft warf ihr versuchten Mord an Tochter vor

Die Staatsanwaltschaft warf ihr versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt. Rechtlich folgte das Gericht dem Vorwurf. Weil die Frau aber laut Gutachten nicht schuldfähig ist, stand am Ende der Verhandlung formal ein Freispruch. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Angeklagte befindet sich schon in der Psychiatrie. Die Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie.