Grundsatzurteil legt Messlatte für Lohngerechtigkeit fest
Baden-Württemberg
Im Fall einer Daimler-Truck-Managerin entschied das Bundesarbeitsgericht: Frauen dürfen sich bei Lohnklagen am Spitzenverdiener orientieren – der Mittelwert spielt keine Rolle.
Frauen müssen sich nicht mit einem Mittelwert begnügen, wenn sie eine gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen verlangen. (Symbolbild)
(Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn/Martin Schutt)
Frauen müssen sich nicht mit einem Mittelwert begnügen, wenn sie eine gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen verlangen. Sie können sich im besten Fall auch am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil zum Gebot der Lohngleichheit von Frauen und Männern (8 AZR 300/24) in einem Fall aus Baden-Württemberg.
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